Kostenlose Depotführung
Kostenloses Wertpapierdepot mit kostenlosem Verrechnungskonto.
Du verfolgst langfristige Anlageziele und willst die Chancen des Kapitalmarktes nutzen? Mit unserer ETF-Sparplanaktion ist dies besonders günstig. Wähle aus mehr als 170 ETFs unserer Partner Amundi und Xtrackers – bis Ende 2023 ab 0,00 Euro pro Ausführung. Der Einstieg ist ab 50 Euro im Monat möglich.
* Aktionszeitraum bis 31.12.2023
Einfaches und transparentes Gebührenmodell
Handel an allen deutschen Börsen und vielen Auslandsbörsen und nutze die Vorteilskonditionen unserer regelmäßigen Aktionen. Ab einem Orderentgelt von 10,00 € zzgl. Fremdkosten kannst du an inländischen Börsen handeln. Bei Nutzung des Handelsplatzes TRADEGATE® entfallen die Fremdkosten. Alle Details findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Falls du noch kein Girokonto der DKB hast, dann beantrage zuerst ein Girokonto als Verrechnungskonto.
Sobald du ein Girokonto der DKB hast, kannst du dich im Banking anmelden und dann das Depot ganz einfach mit wenigen Klicks online eröffnen.
Du hast den Antrag ausgefüllt und mit einer TAN bestätigt? Dann kannst du gleich die erste Einzahlung vornehmen, sowie die ersten Trades ausführen.
Deine Vorteile
Kostenloses Wertpapierdepot mit kostenlosem Verrechnungskonto.
Sämtliche Fonds, auch im Zuge der Fondssparpläne, sind ohne Ausgabeaufschlag.
und Watchlist.
Alle Order-Änderungen und -Streichungen sind kostenlos.
Über 22.000 Fonds und 2.000 Wertpapiersparpläne stehen zur Verfügung.
Nutze die Vorteilskonditionen unserer regelmäßigen Aktionen mit renommierten Partner.
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Eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Abspielen des Videos durch die DKB AG erfolgt nicht.
Den Depotwechsel zur DKB oder zu einer Fremdbank verstehen wir als kostenlosen Service.
Hinweis: Du kannst die DKB nur mit dem Übertrag von vollständigen Wertpapieren in ein anderes Depot beauftragen. Bruchteile wird die DKB verkaufen. Hierfür fallen Gebühren gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.
In der Regel werden Anteilsbruchstücke nicht übertragen. Du kannst deine bisherige depotführende Bank mit dem Verkauf der nicht übertragbaren Bruchstücke beauftragen. Der Erlös wird deinem Verrechnungskonto bei der bisherigen Bank gutgeschrieben.
Hinweis: Ein Übertrag von Bruchstücken von der DKB zu einer Fremdbank ist nicht möglich, diese werden durch uns verkauft. Hierfür fallen Gebühren gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.
Ab der Bearbeitung des Depotwechselauftrags durch die abgebende Bank bis zur Einbuchung der Wertpapiere in dein neues Depot ist ein Verkauf der übertragenen Wertpapiere nicht möglich.
Du kannst gern mehrere Depots eröffnen.
Ein DKB-Broker eröffnest du ganz einfach und bequem in deinem Internet-Banking unter „Privatkund*innen Depot und Wertpapiere DKB-Broker"
Du benötigst ein in unserem Haus geführtes Verrechnungskonto, um deine Wertpapiergeschäfte abrechnen zu können. Wir empfehlen dir unser kostenfreies Girokonto der DKB.
Alle Fragen und Antworten
Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkund*innen
Durch das Video-Ident Verfahren beantragst du dein DKB-Broker jetzt noch schneller. In wenigen Minuten hast du dich bequem und sicher legitimiert. Dazu benötigst du:
Oftmals scheint ein Depotwechsel bei dem Wunsch nach einem neuen Depot aufwendig und die größte Hürde zu sein. Der vollautomatisierte Depotwechselservice der DKB ermöglicht es dir, deinen Depotübertrag online zu beauftragen. Ohne das Durchsuchen von Unterlagen und von zuhause oder unterwegs kannst du einzelne Wertpapiere oder dein gesamtes bisheriges Depot zur DKB umziehen lassen. Hierfür benötigst du lediglich deine Steueridentifikationsnummer, die Depotnummer deines DKB-Broker sowie die Zugangsdaten zum Internet-Banking der Konto- und Depotverbindung bei deiner bisherigen Bank.
Den Depotwechsel zur DKB oder zu einer Fremdbank verstehen wir als kostenlosen Service.
Hinweis: Du kannst die DKB nur mit dem Übertrag von vollständigen Wertpapieren in ein anderes Depot beauftragen. Bruchteile wird die DKB verkaufen. Hierfür fallen Gebühren gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.
In der Regel werden Anteilsbruchstücke nicht übertragen. Du kannst deine bisherige depotführende Bank mit dem Verkauf der nicht übertragbaren Bruchstücke beauftragen. Der Erlös wird deinem Verrechnungskonto bei der bisherigen Bank gutgeschrieben.
Hinweis: Ein Übertrag von Bruchstücken von der DKB zu einer Fremdbank ist nicht möglich, diese werden durch uns verkauft. Hierfür fallen Gebühren gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an.
Ab der Bearbeitung des Depotwechselauftrags durch die abgebende Bank bis zur Einbuchung der Wertpapiere in dein neues Depot ist ein Verkauf der übertragenen Wertpapiere nicht möglich.
Du kannst gern mehrere Depots eröffnen.
Ein DKB-Broker eröffnest du ganz einfach und bequem in deinem Internet-Banking unter „Privatkund*innen > Depot und Wertpapiere DKB-Broker"
Du benötigst ein in unserem Haus geführtes Verrechnungskonto, um deine Wertpapiergeschäfte abrechnen zu können. Wir empfehlen dir unser kostenfreies Girokonto der DKB.
Als Kreditinstitut sind wir nach § 31 Abs. 5 WpHG verpflichtet, vor der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen von unseren Kund*innen Angaben über deren Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einzuholen. Alle Wertpapiere werden bei der DKB AG bestimmten Produktkategorien zugeordnet. Die konkrete Einstufung eines Papiers kann sich ändern und mag im Einzelfall auch nicht mit deiner persönlichen Einschätzung übereinstimmen. Die DKB AG unterscheidet hier die sechs Produktkategorien von A bis F:
Jede Kategorie beinhaltet auch alle vorherigen. Das Risiko der Wertpapiere steigt dabei von A nach F an. Wir sind deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, bei Eingabe einer Order die Angemessenheit deiner Anlageentscheidungen zu überprüfen. Hierzu wird die Produktkategorie des Wertpapiers mit den Angaben zu deinen Kenntnissen und Erfahrungen im Wertpapiergeschäft verglichen. Hast du nicht die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, die für den Handel eines bestimmten Wertpapiers erforderlich sind, wirst du vom System mit einem Warnhinweis informiert.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, vor der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen die Angaben über die Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten einzuholen. Dies gilt für alle Depotinhaber*innen als auch Bevollmächtigte. Bitte beachte daher, dass die*der Bevollmächtigte Wertpapiertransaktionen online erst tätigen kann, wenn uns der ausgefüllte und unterschriebene WpHG-Bogen vorliegt.
Die Beantragung einer Vollmacht kannst du im Internet-Banking unter "Service Persönliche Daten > Vollmachten" vornehmen
Hinweis zu Wertpapiertransaktionen (bei Einzeldepot DKB-Broker):
Wertpapieraufträge des Bevollmächtigten nehmen wir ausschließlich bis zu der niedrigsten
Risikoklasse entgegen, die vom Depotinhaber oder vom Bevollmächtigten im WpHG-Bogen angegeben
wurden. Hat beispielsweise die*der Bevollmächtigte Risikoklasse D gewählt und die*der Kontoinhaber*in
Risikoklasse B, werden Wertpapieraufträge der*des Bevollmächtigte*n ebenfalls nur bis Risikoklasse B
angenommen.
Die Führung des Depots ist kostenfrei. Für den Handel fallen allerdings Gebühren an. Detaillierte Informationen entnehme bitte unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Eine Inlandsorder bis zu einem Ordervolumen von 10.000 Euro kostet pauschal 10 Euro; bei einem
Ordervolumen über 10.000 Euro fallen pauschal 25 Euro an.
Bei einer Auslandsorder beträgt das Orderentgelt unabhängig vom Ordervolumen 75 Euro. Ein
Lagerstellenwechsel kostet 30 Euro.
Eine außerbörsliche Fondsorder kostet 25 Euro je Transaktion unabhängig vom Ordervolumen zuzüglich
Fremdkosten. Beim außerbörslichen Kauf von Investmentfondsanteilen fällt grundsätzlich kein
Ausgabeaufschlag an.
Beim Kauf über den Handelsplatz TRADEGATE entfallen die Fremdkosten.
Weitere Informationen entnehme bitte unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Wir berechnen dir unsere Ordergebühr bei Teilausführungen von Wertpapieraufträgen grundsätzlich nur einmal. Zusätzlich dazu fallen jedoch fremde Gebühren und Spesen an, die je nach Wertpapierauftrag auch mehrfach in Rechnung gestellt werden können.
Wir empfehlen dir den vollautomatischen Depotwechselservice unseres Partners FinReach.
Einen Depotübertrag kannst du aber auch schriftlich veranlassen. Fülle dazu einfach das entsprechende Formular aus, unterschreibe es und sende es an den jeweiligen Auftragsempfänger:
Die entsprechenden Formulare findest du in deinem Internet-Banking unter "Service Depot und Wertpapiere Depot übertragen".
Externe Depotüberträge sendest du direkt deiner bisherigen Bank unterschrieben im Original zu.
Interne Depotüberträge übersendest du bitte per E-Mail-Anhang an info@dkb.de, per Fax an 030 120 300 01 oder per Post an folgende Adresse:
Deutsche Kreditbank AG
Postfach 11 02 68
10832 Berlin
Beim Depotwechsel gibt es die folgenden Szenarien, die unterschiedliche steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen können:
1. Übertrag auf eigenes Depot (Übertrag ohne Gläubigerwechsel)
Überträge auf eigene Depots gelten steuerrechtlich nicht als Eigentümerwechsel und werden daher
steuerlich nicht beachtet. Eine Meldung an die zuständigen Finanzbehörden erfolgt nicht.
2. Übertrag zwischen Eheleuten/Lebenspartner*innen oder aufgrund einer Schenkung (Übertrag mit
Gläubigerwechsel)
Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Eigentümer*innenwechsel. Seit dem 1. Januar 2010
sind auch Überträge zwischen Depots von Ehegatten bzw. Lebenspartner*innen als unentgeltlicher
Depotübertrag anzusehen. Werden ab dem 1. Januar 2009 angeschaffte Bestände unentgeltlich
übertragen, erfolgt die Meldung „Unentgeltlicher Übertrag“ an die zuständigen Finanzbehörden.
3. Übertrag auf ein Drittdepot im Rahmen einer Erbschaft (Übertrag mit
Gläubigerwechsel)
Überträge auf Drittdepots gelten als Überträge mit Eigentümerwechsel. Bei Überträgen aufgrund einer
Erbschaft besteht keine Meldepflicht. Allerdings erfolgt, unabhängig vom Depotübertrag, bei
Überschreiten der Freigrenze von 5.000 Euro eine Meldung gemäß § 33 Erbschaftsteuergesetz.
4. Sonstiger Übertrag auf ein Drittdepot (Übertrag mit Gläubigerwechsel)
Handelt es sich nicht um eine Erbschaft oder Schenkung, wird der Übertrag steuerrechtlich wie ein
Verkauf behandelt (entgeltlich). Resultieren aus dem Übertrag Veräußerungsgewinne, wird die
abgebende Bank abzuführende Steuern belasten und Veräußerungsverluste im Rahmen der
Verlustverrechnung berücksichtigen.
Gesperrte Aktien können problemlos in das neue Depot übertragen werden. Sperrvermerk, Ablaufdatum und Sperrbegründung werden beim Depotwechsel mit übernommen. Davon ausgenommen sind verpfändete Wertpapiere.
In der Regel dauert der Depotwechsel 1 bis 2 Wochen. Allerdings liegt die Verantwortung des Übertrags der Wertpapiere bei der übergebenden Bank. Insbesondere bei ausländischen Banken und Wertpapieren mit ausländischer Verwahrung kann es zu Verzögerungen von bis zu 6 Wochen kommen. Wenn du Fragen zum Bearbeitungsstand des Depotwechsels hast, wende dich bitte an die abgebende Bank.
Die Übermittlung der Anschaffungskosten erfolgt verpflichtend nur bei Wertpapieren, die nach Einführung der Abgeltungsteuer (01.01.2009) angeschafft wurden. Ältere Bestände werden zumeist lediglich als Altbestand gekennzeichnet und unterliegen nicht der Abgeltungsteuer.
Das kannst du frei entscheiden! Beim Depotwechsel kannst du angeben, ob du das alte Depot im Anschluss schließen lassen möchtest. Da du jedoch auch nur einen Teil deines Depots übertragen kannst, ist diese Entscheidung optional.
Tradegate ist ein elektronischer Handelsplatz für Wertpapiere, der sich an den Bedürfnissen von privaten Anlegern orientiert.
Beim Wertpapierhandel über Tradegate hast du folgende Vorteile:
Bei der DKB können Orders direkt am Handelsplatz Tradegate platziert werden. Darüber hinaus wurde Tradegate auch in die Best-Execution-Policy der DKB aufgenommen.
Mit Aktivierung der so genannten "Session-TAN" können mehrere Wertpapiertransaktionen hintereinander getätigt werden, z. B. um das Depot neu auszurichten oder zu bereinigen. Damit können mehrere Wertpapieraufträge wie z.B. Käufe, Verkäufe oder Orderänderungen während der Sitzung ohne eine erneute TAN-Eingabe freigeben werden.
Die Session-TAN kannst du ganz einfach und bequem in deinem Internet-Banking unter "Depotstatus > Session-TAN" aktivieren.
Die Nutzung der Session-TAN ist selbstverständlich freiwillig und gilt ausschließlich für Wertpapiergeschäfte und nicht für andere Transaktionen wie Überweisungen. Die Session-TAN endet mit Ablauf der Internet-Banking Sitzung automatisch oder kann von dir während einer Sitzung jederzeit beendet werden.
Für den Handel von Optionsscheinen und Hebelprodukten muss im WpHG-Bogen zusätzlich zur Auswahl der Risikoklasse F eine separate Schaltfläche/Checkbox für den Optionsscheinhandel aktiviert bzw. vom Kund*innen bewusst bestätigt werden. Nach erfolgter TAN-Eingabe erfolgt im Rahmen der bestehenden Prozesse eine Anpassung der Daten, so dass die Kund*innen i.d.R. ab dem nächsten Bankarbeitstag dafür freigeschaltet sind. Durch dieses Verfahren müssen sich unsere Kund*innen aktiv für den Handel mit Optionsscheinen entscheiden.
Die Zeichnung von bestimmten Neuemissionen ist grundsätzlich möglich. Informationen über laufende und abgelaufene Neuemissionen, die bei uns gezeichnet werden können, sind jederzeit im Internet-Banking abrufbar. Eine Zeichnung erfolgt unter Depotstatus Neuemissionen. Bei erfolgter Zuteilung werden die Stücke automatisch in dein Depot eingebucht.
Du kannst deine Order in deinem Internet-Banking 24 Stunden am Tag aufgeben. Die Ausführung der Order richtet sich nach den Öffnungszeiten der jeweiligen Börse. Der börsliche Handel wird direkt über die Parkettbörsen oder über die elektronischen Handelsplätze abgewickelt.
Eine tagesgültige Order, die nach dem Ende der Handelszeiten einer Parkettbörse aufgegeben wurde, wird automatisch am nächsten Handelstag als tagesgültig erfasst.
Mit einer Limit-Order legst du bei einem Kauf die Obergrenze fest, während du bei einem Verkauf den Mindestkurs bestimmst. Der maximale (Kauforder) bzw. minimale (Verkaufsorder) Ausführungspreis ist garantiert, nicht jedoch die Ausführung der Order.
In deinem Orderbuch kannst du den Status deiner Order einsehen. Bitte beachte, dass es zu Verzögerungen zwischen der Orderaufgabe und der Anzeige der Order im Orderbuch kommen kann.
Ja, falls die Order bisher nicht ausgeführt wurde. Ob eine Order noch gelöscht werden kann, erkennst du im Orderbuch an dem x-Symbol. Wird das Symbol bei der gewünschten Order nicht mehr angezeigt, so kann diese nicht mehr gestrichen werden, da sie bereits ausgeführt wurde bzw. die Börse keine Löschungen mehr annimmt. Grundsätzlich benötigst du für die Orderstreichung zur Bestätigung eine TAN.
Die Geschäftsgrundlage des DKB-Broker ist die reine Wertpapierabwicklung und schließt daher eine Beratung aus. Du erhältst jedoch täglich aktuelle Kursinformationen sowie Nachrichten in unserem DKB-Marktüberblick. Mithilfe verschiedener Werkzeuge, wie z. B. Musterdepot, Chartanalyse oder Ticker-Laufband, kannst du den Markt und deinen Depotbestand analysieren. Auf dieser Basis triffst du deine Wertpapierentscheidung selbstständig.
Die DKB kategorisiert sämtliche Wertpapiere in sechs verschiedene Risikoklassen. Dabei werden Wertpapiere mit ähnlichen Risikoeinschätzungen zusammengefasst. Du kannst über deine Risikobereitschaft auswählen, welche Art von Wertpapieren du handeln willst. Folgende Unterteilung haben wir vorgenommen:
Haben sich deine Wertpapierkenntnisse bzw. deine Anlageerfahrungen verändert, kannst du im Internet-Banking über die Menüpunkte: "Service Depot und Wertpapiere Anlageerfahrung (WpHG)" die Angaben zu deiner Risikoklasse anpassen. Die Änderungen werden am nächsten Bankarbeitstag wirksam, so dass du dann deine gewünschte Order aufgeben kannst.
Hinweis:
Bei Gemeinschaftsdepots ist die Änderung der Risikoklasse von beiden Depotinhaber*innen vorzunehmen.
Du kannst den Wertpapiersparplan im Internet-Banking unter "Depotstatus Wertpapiersparpläne" ändern oder löschen.
Die Inhalte in deinem Depot bleiben jederzeit dein Eigentum. Die DKB als Depot führende Bank verwahrt lediglich deine Wertpapiere. Du kannst jederzeit die Herausgabe dieser Werte verlangen, sofern du hieran keine Sicherungsrechte eingeräumt hast.
Eine Entschädigung aus einem Wertpapiergeschäft kann aber z. B. dann in Betracht kommen, wenn die Bank pflichtwidrig nicht im Stande ist, in deinem Eigentum befindliche und für dich verwahrte Wertpapiere zurückzugeben. Die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH, der die DKB angeschlossen ist, schützt 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, max. den Gegenwert von 20.000 Euro.
MiFID ist die Abkürzung für "Markets in Financial Instruments Directive", eine Richtlinie der Europäischen Union über Märkte für Finanzinstrumente. Sie trat am 1. November 2007 in Kraft. Mit dieser Richtlinie werden vorrangig zwei Ziele verfolgt:
durch mehr Transparenz und die Harmonisierung der Finanzmärkte in Europa. Zusätzliche Informationen findest du in der Broschüre "Kund*inneninformationen zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten, die wir dir im Internet-Banking unter dem Menüpunkt "Preise und Bedingungen" zur Verfügung stellen.
Die Liste der zulässigen Börsenplätze wurde im Internet-Banking um den Börsenplatz "Best Execution" erweitert.
Darüber hinaus erhältst du in der Auftragsmaske in deinem Internet-Banking einen Hinweis, falls deine Ordererteilung von den bei uns hinterlegten Informationen gemäß § 31 WpHG (z. B. Risikoklasse, Erfahrungen, Kenntnisse) abweicht.
Du hast trotzdem die Möglichkeit, die Order aufzugeben. Über die Menüpunkte: "Service Depot und Wertpapiere Anlageerfahrung (WpHG)" kannst du Änderungen deiner Risikoklasse bzw. deiner Anlageerfahrungen vornehmen. Diese ist zum nächsten Bankarbeitstag wirksam.
Wenn du den Ausführungsplatz "Best Execution" wählst, wird für deine Order der bestmögliche Börsenplatz auf Grundlage eines standardisierten Verfahrens bestimmt. Weitere Informationen entnehme bitte unseren Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung bei Wertpapiergeschäften.
Du bist noch nicht DKB-Kund*in? Dann eröffne zuerst ein Girokonto bei der DKB als Verrechnungskonto. Mit deinen Anmeldedaten im Banking eröffnest du dann dein Depot.
Zum GirokontoDu bist schon Kund*in bei der DKB? Dann melde dich im Banking an und eröffne mit wenigen Klicks dein Depot:
Login & AntragHinweis: Mit dem nachfolgenden Video haben wir den Dienst YouTube (Anbieter des Dienstes: YouTube wird von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland betrieben) eingebunden. Bei Start des Videos werden durch den Anbieter folgende Datenkategorien erhoben: IP-Adresse, Consent-Cookie, Datenübertragungsrate, Connect-Device, Device-ID sowie im Falle deiner Einwilligung in unsere Marketing-Cookies weitere Daten zu Nutzerpräferenzen und -bewegungen. Weitere Einzelheiten zu den im Zusammenhang mit dem Abspielen des Videos erfolgenden Datenverarbeitungen kannst du in der Datenschutzerklärung des Anbieters Datenschutzerklärung – Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen – Google nachlesen.
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Gehen auf deinem Girokonto (Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto) mindestens 700 Euro pro Monat ein, bleibt dieses Girokonto kostenlos. Gehen in einem Monat weniger als 700 Euro ein, kostet das Konto in diesem Monat 4,50 Euro. Beispiel: Im Januar gehen 700 Euro auf deinem Girokonto ein. Damit fallen für Januar keine Kosten an. Im Februar gehen nur 500 Euro ein. Damit werden für den Februar 4,50 Euro berechnet.
Wichtig: Für das kostenlose erste Girokonto zählt der Geldeingang im aktuellen Monat. Für die Berechnung des Aktivstatus zählen immer die drei vorangegangenen Monate.
Solltest du zusätzlich zu deinem schon bestehenden Einzel- oder Gemeinschaftskonto ein weiteres Einzelkonto auf deinen Namen oder ein weiteres Gemeinschaftskonto mit derselben Person eröffnen, kostet das zusätzliche Konto 2,50 Euro pro Monat. Beispiel:
Bis zu deinem 28. Geburtstag ist dein Erstkonto (Einzelkonto und Gemeinschaftskonto) kostenlos, unabhängig davon, ob 700 Euro eingehen oder nicht. Zusätzliche Girokonten kosten wie oben beschrieben 2,50 Euro pro Monat. Ab deinem 28. Geburtstag solltest du für einen monatlichen Geldeingang von mind. 700 Euro sorgen, damit dein Girokonto kostenlos bleibt. Andernfalls kostet das Konto 4,50 Euro pro Monat.
Neukund*in bist du, wenn du kein anderes Girokonto bei der DKB hast oder in den vergangenen zwölf Monaten hattest. Grundsätzlich erhältst du als Neukund*in mit Eröffnung deines Girokontos 3 Monate den Aktivstatus und profitierst z.B. von folgenden Vorteilen:
Um deinen Aktivstatus zu erhalten, müssen 3 Monate in Folge und dann dauerhaft 700 Euro auf deinem Konto eingehen. Die Voraussetzungen prüfen wir monatlich und schauen uns dafür immer die vergangenen 3 Monate an. Es werden aber nicht alle Gutschriften berücksichtigt, ausgenommen sind u.a. Zinsgutschriften, Rücklastschriften oder Stornobuchungen.
Wichtig: Für das kostenlose erste Girokonto zählt der Geldeingang im aktuellen Monat. Für die Berechnung des Aktivstatus zählen immer die drei vorangegangenen Monate.